Es gibt jedoch auch Einschränkungen :
Eine Anleinpflicht besteht generell
in den Naturschutzgebieten.
Zum einen gibt es hier Wildpferde und freilaufende schottische Hochlandrinder, zum anderen werden diese als Vogelbrutgebiete genutzt.
An den bewachten
Strandabschnitten
Paal 9, 12, 15, 17, 19, 20, 21und 28 muss in den Sommermonaten
gemäß Information des VVV Texel ebenfalls angeleint werden. Aber keine Sorge. Es bleiben noch sehr viele Strandkilometer für "freie" Wanderungen über.
In der Zeit vom 01. September
bis 01. März sind die Dünengebiete zwischen Paal 12 - 18 freigegeben.
Die Waldgebiete sind ganzjährig ohne Leinenzwang.
Generell gelten natürlich folgende Grundsätze : wer seinen Hund
frei laufen läßt sollte diesen auch kontrollierenund abrufen können. Schaafe, Vögel oder andere Tiere dürfen nicht gejagt werden. Hinterlassenschaften sollten beseitigt werden.
Hinweis : Die Angaben entstammen dem VVV Texel. Für ausführliche Informationen nutzen Sie bitte deren Internetseiteoder nehmen direkt Kontakt mit dem Touristenbüro auf. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.